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Erwachsenenvertretungsrecht (früher unter Sachwalterschaftsrecht geläufig)

Wir übernehmen für Sie:

  • gerichtliche Erwachsenenvertretung (vor 2018 als Sachwalterschaft)
  • rechtliche Vertretung von vertretenen Personen in allen Rechtsbereichen
  • rechtliche Beratung und Vertretung von Dritten im Zusammenhang mit vertretenen Personen
  • Eintragung / Registrierung von Erwachsenenvertretungen sowie Vorsorgevollmachten im ÖZVV

Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Anwalt im Bereich Erwachsenenvertretung (früher Sachwalterschaft)? Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei mit Fachkompetenz, Erfahrung und Engagement zur Seite. Wir haben uns auf diesen sensiblen Bereich der Rechtsprechung spezialisiert, um unsere Mandanten noch umfassender unterstützen zu können.

Das neue Erwachsenenschutzrecht

Seit dem 1. Juli 2018 gilt das neue Erwachsenenschutzrecht (früher Sachwalterschaft). Ziel der Neuerungen ist es, die Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit der betroffenen Personen solange wie möglich zu erhalten und anzuerkennen und sie in ihren Angelegenheiten zu unterstützen. Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht treten umfassende gesetzliche Änderungen bei der Sachwalterschaft in Kraft. Grundlage ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG).

Das neue Erwachsenenschutzrecht sieht vier Arten der Vertretung einer unterstützungsbedürftigen, volljährigen Person vor. Sie gliedern sich in:

  • Erteilung der Vorsorgevollmacht
  • gewählte Erwachsenenvertretung
  • gesetzliche Erwachsenenvertretung
  • gerichtliche Erwachsenenvertretung

Sie ermöglichen durch unterschiedlich ausgeprägte Befugnisse den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und wir stehen Ihnen dabei auf Wunsch anwaltlich zur Seite.

Ob Sie selbst vorsorglich, also noch im Zustand ihrer vollen Entscheidungsfähigkeit, festhalten, wer nach Verlust Ihrer Handlungsfähigkeit für Sie als Bevollmächtigte / Bevollmächtigter auftreten darf, oder ob Sie sich für eine gewählte Erwachsenenvertretung entscheiden, wir helfen Ihnen weiter. Die gewählte Erwachsenenvertretung gilt ab Eintragung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV). Die Errichtung und Eintragung kann bei Notarinnen / Notaren oder Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten erfolgen.

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Wiener Kanzlei auf!

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Erwachsenenvertretung? Dann zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen oder zeitnah einen Beratungstermin in unserer Rechtsanwaltskanzlei zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie schon bald bei uns begrüßen zu dürfen.

Für Ihre Anfragen sind wir für Sie telefonisch unter der Rufnummer ✆ 01 7131379 oder auch per Kontaktformular außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichbar. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Anliegen zu unterstützen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann zögern Sie bitte nicht, unsere Kanzlei zu kontaktieren.

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